Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt druckenAllgemeine Geschäftsbedingungen von arkai® als Marke der RENUS Gesellschaft für Innovation GmbH für den Verkauf von Produkten an Endverbraucher
Stand Juli 2006
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Privatkunden und der RENUS Gesellschaft für Innovation mbH (nachfolgend mit RENUS bezeichnet). Als Privatkunden sind nur Verbraucher gemäß § 13 BGB bezeichnet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Vertragsschluss
arkai betreibt als Marke der RENUS Handel über Internet. Ihre Darstellung von Waren im Internet bzw. in Printmedien stellt grundsätzlich kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung diese Produkte bei RENUS zu bestellen. Die Bestellung der gewünschten Ware über die Webseite arkai.de, per E-Mail, per Telefax, schriftlich oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die Bestätigung eines Angebots oder dessen Entgegennahme bedeuten noch keine rechtsgeschäftliche Annahme durch RENUS. Spätestens mit dem Versand der Ware an den Privatkunden nimmt RENUS das Angebot an, falls nicht schon vorher eine ausdrückliche Annahmeerklärung der RENUS dem Privatkunden zugegangen ist.
Vergütung
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Sollten die Preise für bestellte Ware zwischen Bestellung und Auslieferung eine Korrektur nach unten erfahren, so gewährt RENUS auf Nachfrage eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages.
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise in EUR und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer am Sitz der RENUS. Die Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet.
Aufrechnungsrechte stehen dem Privatkunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RENUS anerkannt sind.
Eigentumsvorbehalt
RENUS behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Privatkunde RENUS unverzüglich unter Übergabe der für ein gerichtliches Vorgehen notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für andere Beeinträchtigungen des Kaufgegenstandes. Unabhängig davon hat jeder Privatkunde bereits im Vorhinein Dritte auf einen an der Ware bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Gewährleistung
Für den Fall, dass der Kaufgegenstand einen offensichtlichen Mangel aufweist, muss der Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang schriftlich der RENUS angezeigt werden. Maßgeblich ist das Datum der Absendung der Anzeige.
Für erworbene Neuwaren gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware bei defekt des Produktes. Verschleiß- und Verbrauchsteile (so z.B. auch Akkus) sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Gebrauchtgeräten und Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn RENUS ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Körper- und Gesundheitsschäden, die RENUS zurechenbar sind, und bei Verlust des Lebens infolge eines Mangels der Ware. Eine Haftung der RENUS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen ist der Privatkunde vor der Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die reklamierte Ware zur Prüfung des Fehlers der RENUS zur Verfügung zu stellen. RENUS kann bestimmen, wo und durch wen die Prüfung der reklamierten Ware zu erfolgen hat. Der Privatkunde wird sich mit RENUS in Verbindung setzen, um Ort und Termin der Prüfung zu vereinbaren. Die Verweigerung einer Mitwirkung durch den Privatkunden stellt RENUS von der Pflicht zur Gewährleistung frei.
Für Mängel, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen, insbesondere bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, muss RENUS nicht einstehen. Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn nicht berechtigte Dritte in die gelieferte Ware eingegriffen haben oder Änderungen vorgenommen worden sind oder Verbrauchsmaterialien verwandt wurden, die nicht den Hersteller-Spezifikationen der einzelnen von RENUS gelieferten Waren entsprechen. Gleiches gilt auch für solche Schäden, die im Betrieb der von RENUS gelieferten Produkte zusammen mit anderen Geräten entstehen, deren Kompatibilität nicht sichergestellt ist.
Sollte RENUS einzelne Komponenten der gelieferten Gegenstände im Wege der Nachbesserung austauschen, so erwirbt RENUS Eigentum an den ausgetauschten Gegenständen. Im Falle einer Nachlieferung wird RENUS mit Eingang des Austauschgerätes Eigentümer der ausgetauschten Geräte und/oder Komponenten.
RENUS gibt keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf geht mit der Übergabe der Ware auf den Privatkunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Privatkunde mit der Annahme im Verzug ist.
Offensichtliche Schäden an der Verpackung oder am Inhalt der angelieferten Ware, sind sofort dem Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und RENUS ist darüber zu informieren, damit ein Frachtschaden beim Spediteur/Frachtführer geltend gemacht werden kann. Gewährleistungsansprüche des Privatkunden bleiben davon unberührt.
Haftungsbeschränkung
RENUS beschränkt ihre Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit gelieferten Waren entstanden sind wie folgt. Die Haftung ist für Erfüllungsgehilfen, deren sich RENUS bedient, bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haftet RENUS sowie ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen keine Ansprüche aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
RENUS haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit RENUS mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist RENUS für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. RENUS macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern RENUS Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird RENUS den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
Datenschutz
RENUS erhebt, verarbeitet und nutzt aufgenommene Daten des Privatkunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und dem Teledienstdatenschutzgesetzes. Diese Daten können an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner von RENUS übermittelt werden zu Zwecken der Vertragsdurchführung, insbesondere etwaige Bonitätsprüfungen und Finanzierungen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der vorherigen Einwilligung des Privatkunden. Nach ausdrücklich erteilter Einwilligung kann der Privatkunde jederzeit seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Schlussbestimmung
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von RENUS. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, dann wird die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Hinweise zum Fernabsatzrecht :
Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen
gemäß § 312c Abs. 1 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht. Den gesetzlichen Verpflichtung folgend, informiert RENUS wie folgt: Der Verbraucher schließt einen Fernabsatzvertrag mit der Firma RENUS Gesellschaft für Innovation mbH (RENUS)ab. Geschäftsführer ist Herr Arndt Kaimer. RENUS Gesellschaft für Innovation mbH hat ihren Sitz in Essen, Frielingsdorfweg 17, 45239 Essen. RENUS informiert über die Beschaffenheit der angebotenen Waren eingehend auf ihren Websites und in ihren Angebote, die in Online-Auktionen eingestellt werden. RENUS weist darauf hin, dass ihre Angebote im Internet bzw. in Printmedien grundsätzlich unverbindliche Aufforderung darstellen, bei RENUS Waren zu bestellen, es sei denn, die Verbindlichkeit ist für den gewählten Marktplatz bestimmt. Der eigentliche Vertrag kommt so zu Stande, dass schriftlich per Telefax, Post, E-Mail oder telefonisch die gewünschten Waren bei RENUS bestellt werden. RENUS sieht hierin ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Das Angebot nimmt RENUS spätestens mit Zusendung der bestellten Ware oder einer Annahmeerklärung an.
RENUS gibt seine Preise der Waren in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Sitz der RENUS an. Die Warenpreise können den einzelnen Internetangeboten entnommen werden.
Zusätzliche Kosten für Transporte, Verpackung und Versicherung variieren je nach Warenangebot und werden von RENUS gesondert in den Angeboten ausgewiesen. Nach den gesetzlichen Regelungen in §§ 355 bis 359 steht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB im geschäftlichen Verkehr mit RENUS ein Widerrufsrecht zu. Hierbei unterrichtet RENUS den Verbraucher wie folgt und belehrt den Verbraucher gesondert mit der nachfolgenden Widerrufsbelehrung:
Zunächst muss der Verbraucher sein Widerrufsrecht in Textform (z.B. Telefax oder Email) ausüben oder durch Rücksendung der Ware kundtun. Das vorgenannte Widerrufsrecht steht dem Verbraucher zwei Wochen lang zu. Die Frist beginnt mit Empfang der Ware bei Ihm, wenn RENUS ihre gesetzlichen Informationspflichten nach der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen ist. Der Verbraucher hat die Frist eingehalten, wenn er seinen Widerruf oder die Ware rechtzeitig, also bis zum Ablauf der zwei Wochen absendet. Die Rücksendung der Waren als Widerruf oder in Folge des Widerrufs erfolgt auf Kosten und Gefahr der RENUS, wenn der Warenwert über EUR 40,- beträgt. Der Verbraucher erhält im Falle eines Widerrufs von RENUS einen Retourschein und die Ware wird durch eine von RENUS beauftragtes Unternehmen beim Verbraucher abgeholt. Bei einem Warenwert unter EUR 40,-- erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Verbrauchers. RENUS geht davon aus, dass der Verbraucher eine übliche Form der Rücksendung wie etwa das Standardpostpaket wählt. Jeder Lieferung liegt eine vollständige Belehrung über das Widerrufsrecht und die gesetzlich geschuldeten Informationen für den Fernabsatzverträge in Textform bei. RENUS bittet den Verbraucher, den Erhalt der Belehrung mit der beiliegenden Freipostkarte und seiner Unterschrift zu bestätigen.
RENUS bittet den Verbraucher auch darauf zu achten, dass die zur Rücklieferung vorgesehene Ware vollständig (samt aller Zubehörteile, Handbücher, Gebrauchsanleitungen etc.) und originalverpackt, einschließlich geeigneter Außenverpackung, in jedem Fall aber in einer geeigneten Transportverpackung zurückgesandt wird.
Der Verbraucher wird darauf hingewiesen, dass er Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der bei uns bestellten Waren leisten muss. RENUS empfiehlt, die Ingebrauchnahme der bestellten Ware zu überlegen, wenn der Verbraucher unsicher ist, ob er die Waren behalten möchten. Schon benutzte Ware kann nur mit einem Abschlag an andere Kunden veräußert werden. Keine Verpflichtung zum Wertersatz besteht bei originalverpackter Ware, die nicht in Gebrauch genommen wurde. Dem Verbraucher bleibt es auch ohne eine Verpflichtung zum Wertersatz unbenommen, die bei RENUS erworbene Waren zu prüfen.
Eine Rücksendung von Software, Audio- und Videoaufzeichnungen ist gänzlich ausgeschlossen, wenn das Siegel gebrochen ist. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind auch technische Geräte, die im so genannten BTO-Verfahren (Built-to-Order) von RENUS speziell für den Verbraucher maßgefertigt wurden. Ausgeschlossen ist schließlich der Widerruf bezogen auf Waren, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind. Dies gilt für Mobiltelefone und ähnliches, deren SIM-Karte in Gebrauch genommen worden sind, oder deren PIN bzw. SuperPIN bekannt gegeben wurde.
Zu den Kosten, die durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen, weist RENUS darauf hin, dass durch die Nutzung der angegebenen Rufnummern zur Fernkommunikation mit RENUS keine über die allgemeinen Telekommunikationsgebühren hinausgehen besonderen Gebühren anfallen. Servicenummer, deren Nutzung besondere Gebühren auslösen, werden von RENUS gesondert gekennzeichnet. Für Anrufe aus dem Festnetz der Deutschen Telekom betragen die Kosten 9 Cent pro Minute. Die Kosten aus anderen Fest- und Mobilfunknetzen erfährt der Verbraucher von seiner Telefongesellschaft. Die Kosten können 9 Cent pro Minute übersteigen.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, sofern Ihnen zuvor oder gleichzeitig mit dem Erhalt dieser Widerrufsbelehrung die Ware geliefert wurde. Sollte die noch mitzuteilende Widerrufsbelehrung Ihnen nicht zugehen, dann beträgt die Widerrufsfrist sechs Monate, welche bei der Lieferung von Waren jedoch erst mit dem Tage des Eingangs der Ware bei Ihnen oder dem Empfänger zu laufen beginnt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufserklärung oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
Renus - Gesellschaft für INNOVATION mbH
Im Teelbruch 86
45219 Essen
Tel.: 02054/860380-2 (Täglich von 9.00 bis 16.00)
Fax: 02054/860380-6
e-Mail: info@arkai.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Zur Durchführung der Rücksendung erhalten Sie einen Retouren-Schein der Firma UPS, welche die Ware bei Ihnen abholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.






